UNSERE PREISE

für das erste Kind € 318,–
für das zweite Kind (Geschwisterermäßigung 20%) € 254,40
für das dritte Kind (Geschwisterermäßigung 40%) € 190,80
für das vierte und jedes weitere Kind € 0,-

WEITERE HINWEISE

Die im Folgenden aufgeführten Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Als Beitragsjahr gilt die Zeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres (Schuljahr).

Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder im Kinder- und Jugendchor ULMER SPATZEN gilt ab dem 01.02.2024. Für jedes Chormitglied führt der Verein € 12,00 pro Monat an die Stadt Ulm als Kostenanteil für Stimmbildung und Vorchorbetreuung ab.

Der Mitgliedsbeitrag für den Kammerchor „Les Passerelles“ beträgt für jedes Mitglied € 96,00 pro Jahr.

Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich nicht absetzbar. Beträge, die über den Mitgliedsbeitrag hinaus freiwillig gespendet werden, sind hingegen als Spende steuerlich absetzbar. Auf Wunsch kann über diesen Mehrbetrag eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Der Vorstand des Vereins entscheidet auch bei Beitragsermäßigungen aus sozialen Gründen. Ansprechpartner dafür ist die Chorleiterin.

Jedes neue Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 20,–.
Jedes neue Mitglied erhält eine CD der Ulmer Spatzen und eine Spatzentasche.

Der Mitgliedsbeitrag ist hälftig je zum Schuljahresanfang und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres fällig und wird in der Regel per Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat erhoben. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit dem Ausscheiden des Chormitglieds, sofern kein weiteres Kind aktives Chormitglied ist, für das noch ein gültiges SEPA-Mandat zum gleichen Konto vorliegt.

Die Beitragspflicht kann aus sachlichem Grund vom Vorstand auf Antrag des Chormitgliedes bis maximal ein Jahr ruhend gestellt werden, wenn das Chormitglied z. B. für ein Jahr ins Ausland geht.

Die Beitragsordnung wurde letztmalig angepasst nach der Vorstandssitzung vom 17.10.2023.

Chorkleidung wird entweder gegen Bezahlung oder auf Kaution ausgegeben. Alle Änderungen geliehener Chorkleidung sind von unserer Hausschneiderei durchzuführen. Hierfür wird von jedem Mitglied des Hauptchors jährlich ein Pauschalbetrag eingezogen.

Dieser beträgt € 15,00 pro Jahr. Eine Rückerstattung bei unterjährigem Austritt aus dem Chor erfolgt nicht.