Spatz werden

Allgemeines

Vereinssatzung Stand Oktober 2021.

Die im Folgenden aufgeführten Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Als Beitragsjahr gilt die Zeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres (Schuljahr).

Der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder im Kinder- und Jugendchor ULMER SPATZEN beträgt ab dem 01.02.2024:

für das erste Kind € 318,–
für das zweite Kind (Geschwisterermäßigung 20%) € 254,40,–
für das dritte Kind (Geschwisterermäßigung 40%) € 190,80,–
für das vierte und jedes weitere Kind kein Beitrag

Für jedes Chormitglied führt der Verein € 12,00 pro Monat an die Stadt Ulm als Kostenanteil für Stimmbildung und Vorchorbetreuung ab.

Der Mitgliedsbeitrag für den Kammerchor „Les Passerelles“ beträgt für jedes Mitglied € 96,00 pro Jahr.

Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich nicht absetzbar. Beträge, die über den Mitgliedsbeitrag hinaus freiwillig gespendet werden, sind hingegen als Spende steuerlich absetzbar. Auf Wunsch kann über diesen Mehrbetrag eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Der Vorstand des Vereins entscheidet auch bei Beitragsermäßigungen aus sozialen Gründen. Ansprechpartner dafür ist die Chorleiterin.

Aufnahmegebühr

Jedes neue Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr von € 20,–.
Jedes neue Mitglied erhält eine CD der Ulmer Spatzen und eine Spatzentasche.

Zahlung des Mitgliedsbeitrags

Der Mitgliedsbeitrag ist ist hälftig je zum Schuljahresanfang und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres fällig und wird in der Regel per Einzugsermächtigung/SEPA-Mandat erhoben. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit dem Ausscheiden des Chormitglieds, sofern kein weiteres Kind aktives Chormitglied ist, für das noch ein gültiges SEPA-Mandat zum gleichen Konto vorliegt.

Die Beitragspflicht kann aus sachlichem Grund vom Vorstand auf Antrag des Chormitgliedes bis maximal ein Jahr ruhend gestellt werden, wenn das Chormitglied z. B. für ein Jahr ins Ausland geht.

Die Beitragsordnung wurde letztmalig angepasst nach der Vorstandssitzung vom 17.10.2023.

Chorkleidung

Bei Eintritt in den Vorchor benötigt jedes Chormitglied ein rotes Spatzen-T-Shirt und ein blaues Spatzen-Sweatshirt für offizielle Anlässe. Beides kann bei der Chorkleidungs-AG des Chores erworben werden. Für Konzerte brauchen die Vorchorspatzen: schwarze Hose oder schwarzen Rock, weißes Hemd oder weiße Bluse und schwarze Schuhe. Dies besorgen die Eltern selbst.
Jedes Kind, das in den Hauptchor (Kinder- und Jugendchor) eintritt, erhält gegen Kaution Chorkleidung (schwarzer Rock, rote Weste). Die verschiedenen einheitlichen schwarzen Oberteile sowie das rote Spatzen-T-Shirt, das blaue Spatzen-Sweatshirt und der Kleidersack mit Kleiderbügel müssen vom Chormitglied selbst gekauft werden (erhältlich bei der Chorkleidungs-AG des Chores).

Alle Änderungen an der Chorkleidung sind von unserer Hausschneiderei durchzuführen. Hierfür wird von jedem Mitglied ab dem Zeitpunkt des Eintritts in den Kinder- oder Jugendchor jährlich ein Pauschalbetrag eingezogen. Dieser beträgt für Jungen € 10,00, für Mädchen € 15,00 pro Jahr. Eine Rückerstattung bei unterjährigem Austritt aus dem Chor erfolgt nicht.

Fördermitgliedschaft

Nach § 3 Absatz 2 der Satzung besteht die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder sind keine aktiven Mitglieder des Chores.
Fördermitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag, sie unterstützen den Chor durch eine jährliche freiwillige Spende. Es würde uns sehr freuen, wenn diese mindestens EUR 50,00 betragen würde.
Endet die aktive Mitgliedschaft eines Chormitglieds, so besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft als Fördermitgliedschaft fortzusetzen.
Die jährlichen Spenden der Fördermitglieder werden in der Regel per Lastschrift durch den Chor eingezogen. Die Ermächtigung zum Einzug der Spende im Lastschriftverfahren kann jederzeit widerrufen werden.

Hier sind die regulären Probentermine aufgeführt. Falls sie zeitweilig geändert werden müssen, wird das per Mail rechtzeitig bekannt gegeben.

Kinderchor
Montag, 16.45–18.30 Uhr Chorprobe, Konzertsaal
Mittwoch, 15.30–16.00 Uhr Stimmprobe Sopran 1, Raum 3.06
Mittwoch, 16.00–16.30 Uhr Stimmprobe Sopran 2, Raum 3.06
Mittwoch, 16.30–17.00 Uhr Stimmprobe Alt, Raum 3.06
Stimmbildung nach Vereinbarung

Jugendchor
Montag, 17.45–20.00 Uhr Chorprobe, Konzertsaal
Mittwoch, 17.00–17.30 Uhr Stimmprobe Sopran 1, Raum 3.06
Mittwoch, 17.30–18.00 Uhr Stimmprobe Sopran 2, Raum 3.06
Mittwoch, 18.00–18.30 Uhr Stimmprobe Alt, Raum 3.06
Stimmbildung nach Vereinbarung

Vorchor I (1. und 2. Klasse)
Freitag, 15.15–16.45 Uhr Chorprobe, Konzertsaal

Vorchor II (3. und 4. Klasse)
Freitag, 16.00–17.30 Uhr Chorprobe, Konzertsaal
Stimmbildung innerhalb der Chorprobenzeit

jeweils in der Musikschule der Stadt Ulm, Marktplatz 19

Wenn Ihr Kind bei uns aktiv mitsingen möchte, so gibt es hier die Möglichkeit zur Anmeldung.

Es gibt aktuell eine Warteliste. Wir kommen auf Sie zu, wenn eine unverbindliche Aufnahme als „Schnuppermitglied“ möglich ist.

    Anmeldung

    Wenn der Aufnahmetermin bereits feststeht, können Sie hier das endgültige Anmeldeformular herunterladen:

    Anmeldeformular Ulmer Spatzen Chor

    Anmeldeformular Les Passerelles

    Wenn Sie sich für eine Fördermitgliedschaft interessieren, finden Sie das entsprechende Anmeldeformular hier:

    Anmeldeformular Fördermitglied (PDF)

    Bitte füllen Sie das Formular aus und schicken es mit allen Unterschriften zurück ans Spatzenbüro (Anschrift s. u.). Aus Datenschutzgründen empfehlen wir den Versand per Post oder Fax. Sie können uns das digital unterschriebene PDF-Formular auch per Mail zusenden; in diesem Fall werden Ihre persönlichen Daten allerdings unverschlüsselt übertragen, weshalb wir von dieser Form der Übermittlung abraten.

    Abmeldung

    Wenn Sie sich oder Ihr Kind wieder vom Ulmer Spatzen Chor abmelden wollen, verwenden Sie dazu bitte dieses Formular. Eine Kündigung ist zwar auch formlos möglich, aus Datenschutzgründen sind wir aber verpflichtet, Ihre Daten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zu löschen – wenn Sie nach dem Ausscheiden weiterhin Kontakt zu uns halten wollen, brauchen wir daher Ihr Einverständnis.

    Abmeldeformular

    Bitte beachten Sie die Kündigungsfrist: Sie beträgt vier Wochen zum Schuljahresende bzw. zum 31. Januar. Kündigungen nach dieser Frist werden erst zum Ende des folgenden Schulhalbjahres wirksam.